Gewährleistung und Schadenersatz (Auszug aus den HAFNERTEC-AGBs)
7.1.
Für rechtzeitig gerügte Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden haben und innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe aufgetreten sind,
wird Gewähr geleistet. Wesentliche Mängel werden durch Austausch oder Verbesserung erhoben. Der Wandlungs- und Preisminderungsanspruch des Kunden wird ausgeschlossen.
Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Gewährleistungsanspruch.
7.2.
Für nicht von uns erzeugte Teile haften wir nicht,
treten aber sämtliche Ansprüche gegenüber dem Zulieferer an den Kunden ab.
7.3.
Macht der Kunde Schadenersatzansprüche geltend,
sind diese genau zu bezeichnen und zu beziffern. Die Haftung wird jedoch der Höhe nach mit 60% des Kaufpreises begrenzt und auf grobes Verschulden
und Vorsatz eingeschränkt. Eine Produkthaftung wird durch den Nachweis ausgeschlossen, dass der Fehler auf eine Rechtsvorschrift
oder behördliche Anordnung zurückzuführen ist, der das Produkt zu entsprechen hatte und dass die Eigenschaft des Produktes
nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt des in Verkehrbringens nicht als Fehler erkannt werden konnte.
Als Nachweis gilt ein SV-GA des TGM Wien. Für Sachschäden, die ein gewerblicher Abnehmer erleidet, haften wir nicht.
7.4.
Wird im Einzelfall eine schriftliche Garantieerklärung abgegeben, richten sich die Ansprüche des Kunden nach dieser.
