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AGB
1. Allgemeines
1. 1. Wir liefern ausschließlich zu nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB).
1.2. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen
worden sind.
2. Vertragsabschluß
2. 1. Aus unseren Angeboten ist keine Pflicht zum Vertragsabschluß
abzuleiten.
2.2. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande. Erst zu diesem Zeitpunkt gelten Bestellungen als angenommen.
2.3. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist maßgebend für
den Vertragsinhalt und den Lieferumfang.
2.4. Für alle Angaben über technische Spezifikationen, Mengenmaße
und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen. Konstruktionsänderungen
und sonstige Abweichungen, die sich auf die Verwendbarkeit der Liefergegenstände
nicht wesentlich auswirken, bleiben vorbehalten.
3. Lieferzeit und Annahme
3. 1. Liefertermine gelten nur dann als fix, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist.
3.2. Ansonsten stellen sie nur eine ungefähre Zeitangabe dar. Wir
sind jedoch bemüht, diesen Termin einzuhalten. 3.3. Bei Nichteinhaltung
eines fixen Liefertermines zerfällt der Vertrag. im übrigen
ist von einem Verzug erst bei Überschreitung des in Aussicht genommenen
Liefertermines um drei Wochen auszugehen. Der Käufer hat dann die
Wahl, vom Vertrag zurückzutreten oder unter Setzung einer mindestens
dreiwöchigen Nachfrist die Erfüllung zu begehren. Nur wenn uns
am Verzug ein grobes Verschulden trifft, kann der Käufer Ersatz des
verursachten Schadens begehren. Das Entstehen desselben muss der Kunde
nachweisen. Der Höhe nach ist der Ersatz mit 60% des Kaufpreises
begrenzt Im Fall unseres unverschuldeten Verzuges steht dem Käufer
nur das Recht zum Rücktritt nach Ablauf der Nachfrist zu.
Er kann aber keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen.
3.4. Ist der Käufer mit der Annahme in Verzug, wird ab dem 3 1. Tag
nach dem vereinbarten Termin ein ortsüblicher Lagerzins verrechnet.
Wir sind aber auch zur gerichtlichen Hinterlegung berechtigt. Geht die
Sache während dieser Zeit durch Zufall unter, hat der Käufer
dennoch den Kaufpreis und die Lagerkosten zu bezahlen. Erwächst uns
durch das schuldhafte Verhaften des Käufers Schaden, hat er uns diesen
zu vergüten.
4. Preise
4. 1. Es gelten unsere Listenpreise zum Tag des Vertragsabschlusses.
4.2. Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers erst später zur
Ausführung, als
dies bei Verftragsabschluß in Aussicht genommen bzw. vereinbart
wurde, werden die Listenpreise zum Liefertag berechnet.
5. Rechnungslegung, Zahlung, Zahlungsverzug
5. 1. Die Rechnungslegung erfolgt mit Auslieferung.
5.2. Innerhalb von 7 Tagen ab Fakturendatum dürfen
2% Skonto abgezogen werden. Innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum ist
netto ohne Abzug zu bezahlen.
Für die bei Auftragserteilung geleisteten Anzahlungen er- folgt gesonderte
Empfangsbestätigung. Alte weiteren Zahlungen sind an unsere Gesellschaft
an die bekannt- gegebenen Konten zu leisten. Wechsel und Scheck werden
nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen.
Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
5.3. Im Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Verzugszinsen ab Fälligkeit
berechnet. Der Besteller hat alte damit verursachten Mahn-, Inkasso- und
Anwaltskosten zu ersetzen. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Käufers, sind wir berechtigt, die bestellte Ware zurückzubehalten
und Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu begehren.
5.4. Aufrechnung bestehender Forderungen und Gegenforderungen dürfen
nur einverständlich vorgenommen werden.
6. Mängelrügen und Transportschäden
6. 1. Bei Lieferungen unter Kaufleuten hat uns der Kunde offene Mängel
unverzüglich nach Empfang der Ware, bei sonstigem Verlust seiner
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, schriftlich anzuzeigen
und diese
genau zu bezeichnen.
7. Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung
7. 1. Für rechtzeitig gerügte Mängel, die bereits bei Übergabe
bestanden haben und innerhalb von 6 Monaten
ab Übergabe aufgetreten sind, wird Gewähr geleistet. Wesentliche
Mängel werden durch Austausch oder Verbesserung erhoben. Der Wandlungs-
und Preis- minderungsanspruch des Kunden wird ausgeschlossen. Bei unwesentlichen
Mängeln besteht kein Gewähr- leistungsanspruch.
7.2. Für nicht von uns erzeugte Teile haften wir nicht, treten aber
sämtliche Ansprüche gegenüber dem Zulieferer an den Kunden
ab.
7.3. Macht der Kunde Schadenersatzansprüche geltend, sind diese genau
zu bezeichnen und zu beziffern. Die Haftung wird jedoch der Höhe
nach mit 60% des Kaufpreises begrenzt und auf grobes Verschulden und Vorsatz
eingeschränkt.
7.3. Eine Produkthaftung wird durch den Nachweis aus- geschlossen, dass
der Fehler auf eine Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung zurückzuführen
ist, der das Produkt zu entsprechen hatte und das die Eigenschaft des
Produktes nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt
des in Verkehrbringens nicht als Fehler erkannt werden konnte. Als Nachweis
gilt ein SV-GA des TGM Wien. Für Sachschäden, die ein gewerblicher
Abnehmer erleidet, haften wir nicht.
7.4. Wird im Einzelfall eine schriftliche Garantieerklärung abgegeben,
richten sich die Ansprüche des Kunden
nach dieser.
8. Eigentumsvorbehalt
8. 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2. Im Fall der Weiterveräußerung vor Entrichtung des Entgelts
tritt der Kunde schon jetzt seine Kaufpreisforderung an uns ab. Dies ist
in den Büchern
zu vermerken und der Endabnehmer davon zu verständigen. Sein Name,
die Adresse und der Tag des Geschäftsabschlusses ist uns bekanntzugeben
sowie
auf Verlangen in diesem Umfang Einsicht in die Unterlagen zu geben.
8.3. Von der gerichtlichen Pfändung unseres Eigentums sind wird unverzüglich
zu benachrichtigen.
9. Technische Werte, Bestellerangaben und Pläne
9. 1. Die vorgelegten Muster und Angaben in den, Prospekten gelten nicht
als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft. Dies bedarf einer gesonderten
Vereinbarung, die in der Auftragsbestätigung zu treffen ist. 9.2.
Der Käufer ist für die Richtigkeit und Tauglichkeit seiner Bestellungsangaben
sowie für die technisch einwandfreie Lösung von ihm beigebrachter
Pläne und Zeichnungen verantwortlich. Für dadurch verursachte
Mängel und Schäden haften wir nicht.
1 0. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1 0. 1 Als Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und
Zahlungen gilt der Unternehmenssitz in Ybbs. 10.2. Für Rechtsstreitigkeiten
aus den Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist das sachlich
zuständige Gericht am Unternehmenssitz anzurufen.
10.3. In allen Fällen gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.
Abschnitt ll Allgemeine Regeln Rücktrittsrecht
§3
(1.) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom
Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder
einem Markt benützen Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag
oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum
Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt
werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest
den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur identifizierung
des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht
enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen
des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich
der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht
erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung
des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Versicherungsverträgen
spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(2.) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer
oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer
Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung
oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße
in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten
Räume gebracht hat.
(3.) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer
oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt
hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen
den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen
Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern
außerhalb ihrer
Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt
50 €, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen
Geschäftsräumen betrieben
wird und das Entgelt 70 € nicht übersteigt.
(4). Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück,
das seine Vertragserklärung oder die des Untemehmers enthält,
dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen
mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt,
dass der Verbraucher das Zustandekommen oder
die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die
Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet
wird.
§3a (1.) Der Verbraucher kann von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine
Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände,
die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich
dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2.) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich
ist, damit die Leistung des Untemehmers erbracht oder vom Verbraucher
verwendet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtiche Vorteile,
3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3.) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die
Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist,
dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung
über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht
erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen
Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und
Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer
spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
(4.) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht
zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen mußte,
dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt
worden ist oder
3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages
bereit erklärt.
(5.) Für die Rücktrittserklärung gilt §3 Abs.4 sinngemäß.
§4 (1.) Tritt der Verbraucher nach §3 oder §3a vom Vertrag
zurück, so hat Zug um Zug
1. der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen
vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf
die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurück- zustellen und
dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene
Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme
der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein
nicht als Wertminderung anzusehen.
(2.) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten
Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer
deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden
Vorteil gereichen.
(3.) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.
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